Unklare neue Mundschleimhautveränderungen, welche neu aufgetreten sind oder nicht abheilen sind abklärungsbedürftig.
Die Abklärung erfolgt mit einer Untersuchung und einer Gewebeprobeentnahme in lokaler Betäubung mittels Laser. Allenfalls ist eine Röntgenaufnahmen (2D/3D) notwendig.
Die Therapie ist abhängig von der Diagnose.
In der Regel werden die Kosten von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.